Allgemeine Bestimmungen
Die Weiterbildungsangebote der UZH richten sich in erster Linie an Lehrpersonen an Maturitätsschulen, stehen aber auch interessierten Personen aus der Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung offen, welche die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Angebot erfüllen. Ziel ist es, die Lehrpersonen direkt in ihrer Unterrichtstätigkeit zu unterstützen und darüber hinaus Angebote zu präsentieren, die auch einen Beitrag zur Personal- und zur Schulentwicklung leisten.
Dieser Anspruch führt zu einem vielfältigen Kursangebot von Universitätsdozierenden der UZH und der ETH, die den Kursteilnehmenden aktuelle Themen aus ihren Forschungsarbeiten und deren Transfer in den Unterricht vorstellen, sowie von Fachdidaktiker:innen, die ihnen in der Praxis bewährte Unterrichtsthemen und -methoden zeigen.
Anmeldung und Entscheid über die Kursdurchführung
Die Anmeldung ist verbindlich und persönlich (nicht übertragbar). Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die allgemeinen Bestimmungen und verpflichten sich zur fristgerechten Zahlung der Kursgebühren. Nach Anmeldeschluss werden die Teilnehmenden über die definitive Durchführung des Kurses informiert.
Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Kursdurchführung unmöglich machen, behält sich die UZH vor, den betreffenden Kurs zu verschieben oder abzusagen. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet.
Abmeldung und Annullationsgebühren
Abmeldungen durch die Teilnehmenden sind immer per E-Mail an die Administration zu senden. Das Nichtbezahlen der Kursgebühren gilt nicht als Abmeldung. Bei einer Abmeldung sind folgende Annullationsgebühren zu entrichten:
| Abmeldung | Annullationsgebühren |
| bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn | ohne Kostenfolge |
| ab 29 Kalendertage vor Kursbeginn | 50% der Kursgebühren |
| ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn | 100% der Kursgebühren |
Massgebend für den Abmeldezeitpunkt ist das Datum des E-Mail-Eingangs. Bei Fernbleiben von einem Kurs bleibt ebenfalls die volle Kursgebühr geschuldet.
Nicht besuchte Bestandteile des Kurses können grundsätzlich nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.