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UZH Weiterbildung

Stipendien

Die meisten Kantone unterstützen eine Weiter- oder eine Zweitausbildung. Die bekanntesten heissen Stipendium und staatliche Ausbildungsdarlehen:

  • Stipendien sind Ausbildungsbeiträge, die man nicht zurückzahlen muss.
  • Darlehen sind in der Regel nach Abschluss der Ausbildung zu verzinsen und innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen.

In der Schweiz sind Stipendien und Darlehen meist Sache der Kantone. Die meisten Kantone unterstützen in erster Linie jene Zweitausbildungen, die nichts mit dem Erstberuf zu tun haben, und Weiterbildungen wie etwa Lehrgänge an Fachschulen und das Nachholen der Matura. Fast alle Kantone beschränken Ausbildungsbeiträge durch Alterslimiten. Wer kein Stipendium erhält, kann jedoch noch auf ein staatliches Darlehen hoffen.

Für eine Zweitausbildung ist in der Regel jener Kanton zuständig, in dem man nach Abschluss einer ersten Ausbildung seit mindestens zwei Jahren wohnt und seinen Lebensunterhalt selber bestreitet. Weitere Informationen finden sich auf Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren.

Quelle: K-Tipp 05/2004