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Die Mitarbeitenden sind grundsätzlich selbst für ihre Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Im Rahmen der Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) können mit der oder dem Vorgesetzten Entwicklungs- und Lernziele festgelegt und individuelle Weiterbildungsmassnahmen vereinbart werden. Die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen Personal unterstützen die Vorgesetzten und Mitarbeitenden gerne bei der Frage von Schulungsmassnahmen sowie bei der Wahl der internen und externen Weiterbildungsangebote. Die Weiterbildung für Mitarbeitende wird gemäss dem Reglement betreffend die Kostenübernahme und Rückerstattungspflicht von Aus- und Weiterbildungen für Angestellte der Universität Zürich finanziert.