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«Kopf ab» oder Händchen halten? Der Umgang der Strafjustiz mit StraftäternStrafrecht – mit Fokus auf den Strafvollzug – und aus- gewählte Beispiele aus dem Jugendstrafrecht |
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Daten |
Donnerstag, 16. Januar 2025, 9.15 – 16.45 Uhr Anmeldung bis 16. Dezember 2024 |
Kursleitung |
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Zielpublikum |
Lehrpersonen für Wirtschaft und Recht sowie weitere Interessierte |
Beschreibung |
Thema Strafverfolgung und Strafvollzug in der Schweiz sehen sich seit geraumer Zeit dem Vorwurf der «Kuscheljustiz» ausgesetzt. Ein Beispiel hierfür war der «Fall Carlos/Brian». Hier wurde in der Boulevard-Presse kolportiert, dass ein jugendlicher Straftäter statt der harten Hand des Gesetzes nur die sanfte Fürsorge weltfremder Jugendbehörden erfahren habe. In dieser Weiterbildung wird ein nüchterner Blick auf die Realität des Schweizerischen Strafrechts und des Strafvollzugs (mit Schwerpunkt des Jugendstrafrechts) geworfen. Was droht jugendlichen Gewalt- und Sexualstraftäterinnen und -tätern wirklich? Wie werden solche Strafen und Massnahmen vollzogen? Sind sie wirksam? Die vermittelten Kenntnisse und die ausgeteilten Kursunterlagen sind im Unterricht direkt einsetzbar. Die Kursteilnehmenden erhalten Sicherheit im korrekten Umgang mit dem Strafrecht und dem Strafvollzug und können Fragen im Unterricht kompetent beantworten. Inhalte und Ziele
Methoden
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Anzahl Teilnehmende |
14 – 26 Personen |
Kosten |
CHF 280.– |
Kursort |
Zentrum für Weiterbildung UZH, Schaffhauserstrasse 228, 8057 Zürich |
Anmeldung |